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AUSSERGERICHTLICHE VERTRETUNG

Die außergerichtliche Vertretung ist nur möglich, wenn
• die Chancen einer außergerichtlichen Einigung sehr hoch eingeschätzt werden und
• keine Fristen eingehalten werden müssen.

Ziel
Durchsetzung Ihrer Rechte ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe.
Lässt sich das Ziel nicht in vollem Umfang erreichen, kann – in Abstimmung mit Ihnen – evtl. auch eine gütliche Einigung erreicht werden.
Vorteil der außergerichtlichen, gütlichen Einigung:
• es werden Kosten gespart und
• das Verhältnis mit der Gegenseite weniger belastet als bei einem Gerichtsprozess

Aufgabenstellung
Im günstigsten Fall kann Ihr Ziel durch mein klärendes Gespräch mit der Gegenseite herbeigeführt werden.
Ansonsten mache ich Ihre Rechtsposition gegenüber der Gegenseite schriftlich geltend und
versuche in gegenseitiger Korrespondenz, Ihr Ziel zu erreichen.