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BERATUNG

Beratung
Die Beratung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Erstberatung
Die Erstberatung dient
• dem gegenseitigen Kennenlernen
• der gemeinsamen kurzen Aufarbeitung der Problemstellung und des Sachverhalts
• der Einschätzung der rechtlichen Situation und Chancen
• der Information über die Rechte und Pflichten
• der Überlegung des weiteren Vorgehens mit grober Kostenschätzung

Ausführliche Beratung
Bei der ausführlichen Beratung wird
• die Problemstellung und der Sachverhalt detailliert analysiert
• die rechtliche Situation und ihre Chancen vertieft und rechtlicher Rat erteilt
• das weitere Vorgehen mit Kostenschätzung vorgeschlagen
• das Ergebnis schriftlich dokumentiert