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KOSTEN > BERATUNG

Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
für alle deutschen Anwälte gleichermaßen festgelegt. 

Erstberatung
Die Erstberatung beträgt maximal 190,00 € zzgl. 19% UmSt.
Bei außergerichtlicher oder gerichtlicher  Vertretung in der gleichen Angelegenheit wird der Betrag angerechnet.

Ausführliche Beratung
Bei ausführlicher Beratung schlage ich Ihnen, je nach Umfang und Schwierigkeit, ein angemessenes Honorar vor.
Bei außergerichtlicher oder gerichtlicher  Vertretung in der gleichen Angelegenheit wird der Betrag angerechnet.