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ARBEITSRECHT

Meine Themen:
• Arbeitsvertrag
• besondere Arbeitsverhältnisse
• Sondervereinbarungen
• Abmahnung
• Kündigung und Kündigungsschutzprozess
• Zeugnis
• Abfindung

Praxis-Beispiele:

    1. Anspruch auf ALG I
      Wenn Ihnen vom Arbeitgeber gekündigt wurde, haben Sie nicht automatisch einen Anspruch. Denn Sie müssen mindestens 12 Monate in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden haben (§ 123 SGB III).

    2. Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
      Vorsicht bei der Formulierung von Verträgen. Denn die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zur Verhängung einer Sperrzeit von 12 Wochen führen (§ 144 SGB III).
      Ich helfe Ihnen bei der richtigen Formulierung.