Meine Themen:
• Arbeitsvertrag
• besondere Arbeitsverhältnisse
• Sondervereinbarungen
• Abmahnung
• Kündigung und Kündigungsschutzprozess
• Zeugnis
• Abfindung
Praxis-Beispiele:
- Anspruch auf ALG I
Wenn Ihnen vom Arbeitgeber gekündigt wurde, haben Sie nicht automatisch einen Anspruch. Denn Sie müssen mindestens 12 Monate in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden haben (§ 123 SGB III).- Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
Vorsicht bei der Formulierung von Verträgen. Denn die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zur Verhängung einer Sperrzeit von 12 Wochen führen (§ 144 SGB III).
→ Ich helfe Ihnen bei der richtigen Formulierung.