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KOSTEN > ÜBERNAHME

Kostenübernahme
– durch die Staatskasse (Prozesskostenhilfe):
Sofern Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse selbst nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten für den Gerichtsprozess zu tragen, kann Ihnen ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die Staatskasse zustehen, wenn hinreichende Erfolgsaussichten bestehen.

→  Ich berate Sie gern kostenlos, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

– durch Ihre Rechtsschutzversicherung

→ Ich kontaktiere für Sie vor Beginn kostenlos und unverbindlich Ihre Rechtsschutzversicherung und kläre, ob Ihre Versicherung für diese Angelegenheit die Kosten übernimmt.
Bei Ablehnung können Sie frei entscheiden, ob Sie mich dennoch mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen oder nicht.