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PROZESSFÜHRUNG

Bleibt der Gegner beim außergerichtlichen Verfahren
• hart und uneinsichtig und
• Sie wollen an der Durchführung Ihrer Rechte
  festhalten oder
• es müssen Fristen eingehalten werden,

muss als letztes Mittel gerichtliche Hilfe in Anspruch
genommen werden.

Sowohl als Kläger, als auch als Beklagter gehört die
gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte zu meinen
Leistungen.

Vor Ihrer gerichtlichen Vertretung steht für mich aber generell
• die gewissenhafte Prüfung Ihrer Rechtslage,
• Ihre Aufklärung der rechtlichen Chancen, Risiken
  und Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos und
• der Rat alternativer Vorgehensweisen